Um die Kommunikationsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern müssen gezielt Aktionen initiiert werden, um die Öffentlichkeit über Probleme und Folgen der Schwerhörigkeit und Ertaubung aufzuklären. Gleichzeitig kann so die Situation betroffener Personenkreise verbessert werden.
HELFEN, DAMIT WIR HELFEN KÖNNEN
Sie haben die Wahl: Spenden oder stiften Sie für den Sozialfonds Hören, fließt das Geld in Projekte des Deutschen Schwerhörigenbundes und dessen Regionalverbände.
Entscheiden Sie sich für eine Zuwendung an das HörBIZ Berlin, geben Sie dem Beratungs- und Informationszentrum eine dauerhafte Perspektive.
Für welches der Projekte Sie sich auch immer entscheiden:
Hauptsache, Sie unterstützen unsere Aktion 100 PLUS: HÖREN VERBINDET! SPENDEN HILFT
Zuwendungsformen im Rahmen der Aktion 100 PLUS
Eine Spende wird zeitnah für einen bestimmten Verwendungszweck aufgewendet.
Eine Zustiftung wird dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt. Nur die Zinsen daraus werden für einen bestimmten Verwendungszweck ausgegeben. Mehr zum Thema Zustiftung.
Wahlmöglichkeiten zwischen Spende und Zustiftung
Zuwendung als Spende (ab 100 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) und/oder
Zuwendung als Zustiftung (ab 1000 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum.
Wohin die Zuwendungen gehen
Die erzielten Zuwendungen aus den Spenden und Zustiftungen werden im Rahmen unseres Engagements für schwerhörige und ertaubte Menschen, für Projekte zur Aufklärung und Prävention zweckgebunden investiert.
Rechenschaftspflicht der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung
Unsere Stiftung wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht Berlin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) beaufsichtigt und geprüft. Das zuständige Finanzamt für Körperschaften Berlin überprüft zudem alle 3 Jahre die Gemeinnützigkeit unserer Einrichtung.
Spendenkonto der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung
IBAN: DE45 4306 0967 1128 1426 00
BIC: GENODEM1GLS