Tiefste Gemeinschaft kommt aus einem gemeinsamen Wollen. Das Wollen ist das Elementarste in unserem Wesen.
Die Kraft der Gemeinschaft
Nach dem Vorbild von Margarethe von Witzleben, möchten wir mit der Stiftungsform der Gemeinschaftsstiftung das stifterische Engagement möglichst Vieler bündeln. Auf diese Weise geben wir Personen und gemeinnützigen Einrichtungen, die in der Schwerhörigen-Selbsthilfe organisiert sind oder sich hier engagieren möchten die Möglichkeit, die Situation schwerhöriger und ertaubter Menschen zu verbessern.
Voraussetzungen einer Gemeinschaftsstiftung
Ohne eine Stiftergemeinschaft geht es nicht. Sie kann bereits bei der Gründung bestanden haben oder nach der Gründung durch Zustiftungen entstanden sein. Darüber hinaus kann die Gemeinschaftsstiftung neben ihrer eigenen Geschäfts- und Fördertätigkeit selbst Treuhänder sein: Zum einen für nichtrechtsfähige Stiftungen, zum anderen für Stiftungsfonds.
Weshalb Gemeinschaftsstiftungen im Trend liegen
Im Bereich des klassischen Ehrenamtes gibt es einen Wandel zu beobachten. Traditionelle Institutionen, die einst Halt gaben, wie Kirche, Familie und andere Werte, nahmen in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung ab. Jüngere Generationen sind oft orientierungslos, auf Individualität bedacht und haben häufig ganz andere Wertvorstellungen. Dennoch wäre es ungerecht der jungen Generation vorzuwerfen, dass es ihr nur um Selbstverwirklichung ginge. Vielmehr möchte sie – wenn sie sich schon in Non-Profit-Organisationen engagiert –, das Gefühl haben, mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen.
Zum anderen spielen ideelle Motive eine große Rolle und damit der Gedanke in der Gemeinschaft mit anderen Stiftern etwas Sinnvolles und Bleibendes zu bewirken. Während es früher oftmals Vermögende waren, die zu einem bestimmten Zweck Stiftungen gründeten, ermöglicht es die Rechtsform der Gemeinschaftsstiftung quasi jedem Stifter zu werden. Auch mit kleinen Geldbeträgen.
Freiheit Ihres Engagements als Spender oder Stifter
Wir verstehen uns als Dienstleister, damit Sie Ihre Interessen in die Schwerhörigen-Selbsthilfe einbringen können. Ob Sie dabei für unsere Gemeinschaftsstiftung spenden oder stiften oder an ein Testament oder Vermächtnis denken, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass Sie mit uns gemeinsam die Intention unserer Stiftung verbreiten und andere hierfür begeistern wollen.
Das Besondere an einer Gemeinschaftsstiftung ist, dass…
- Sie als Stifter oder Zustifter frei darin sind, wie Sie ihr Engagement ausgestalten wollen
- Sie als Stifter die Möglichkeit haben, sich ein Mitbestimmungsrecht für die Verwendung der Mittel vorzubehalten oder auch den Zweck, der Ihnen vorschwebt
Als Spender oder Freiwilliger können Sie
- an einem Projekt persönlich mitwirken
- eine einmalige Spende für eine bestimmte Aktion erbringen
- unter dem Dach unserer Gemeinschaftsstiftung eine eigene treuhänderische verwaltete Stiftung gründen
- unter dem Dach unserer Gemeinschaftsstiftung auch eine rechtlich unselbstständige Stiftung verwalten lassen, die zu einem späteren Zeitpunkt in eine rechtlich selbstständige Stiftung umgewandelt werden kann
Pflichten und Aufgaben unserer Gemeinschaftsstiftung
- Stiftungsmittel werden im Sinne des Stiftunsgzwecks verwendet
- Namensstiftungen und Stiftungsfonds werden treuhänderisch verwaltet
- wir informieren und geben Hilfestellung in Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten
- wir halten Sie über unserer Fördertätigkeit auf dem Laufenden
Nähere Informationen: Aufgaben und Leistungen einer Gemeinschaftsstiftung
Wussten Sie…?
… dass eine Gemeinschaftsstiftung rein rechtlich gesehen eine normale Stiftung bürgerlichen Rechts ist. Es gelten neben dem allgemeingültigen Stiftungsrecht keine speziellen Regelungen. Sie kann als selbstständige, sprich rechtsfähige Stiftung nach §§ 80 ff. BGB errichtet werden oder als treuhänderische (nicht rechtsfähige) Stiftung.
Für Stifter mit einem kleinen oder mittleren Budget ist die Gemeinschaftsstiftung die ideale Stiftungsform. Da eine eigene rechtsfähige Stiftung mit geringem Stiftungskapital oft nicht möglich oder unökonomisch ist, wird durch das gemeinsame Errichten einer Stiftung die Voraussetzung dafür geschaffen, um einerseits bestimmte Vorhaben fördern zu können und andererseits Kapitalvermögen ertragreich anzulegen. Gerade Letzteres hat sich allerdings aufgrund der seit Jahren fallenden Zinsen als schwierig erwiesen.