Der Trägerverein des HörBIZ, das Sozialwerk der Hörgeschädigten Berlin e.V., setzt sich für das Recht hörgeschädigter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Bei uns finden Menschen mit Hörschädigung eine Anlaufstelle, um sich über das Thema Hören und Nicht- (mehr)- gut- Hören- Können zu informieren.
Menschen mit Hörstörungen können im HörBIZ an verschiedenen Projekten teilnehmen und finden hier außerdem Hilfestellungen, um ihre Lebenssituation besser zu meistern. Darüberhinaus treffen sich in hier regelmäßig die Selbsthilfegruppen unseres Trägervereins und des Schwerhörigenvereins Berlin zum Erfahrungsaustausch zu den unterschiedlichsten Themenschwerpunkten. Auf sozialpolitischer Ebene vertreten wir die Interessen von Menschen mit Hörbehinderung. Der Aufbau und die Begleitung von Selbsthilfegruppen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinslebens.
Beratungsangebot
- Antragsverfahren
- Technische Hilfsmittel
- Rehabilitation
- Barrierefreiheit
- Selbsthilfearbeit
- psychosoziale Themen
- Teilhabe an der Gemeinschaft
- Teilhabe im Beruf
- Vermittlung / andere zuständige Stellen uvm.
Kursangebot & Service
- Absehkurse
- Fachveranstaltungen
- Vermittlung von SchriftdolmetscherInnen
- Vermietung von FM-Technik für private und öffentliche Veranstaltungen
Hintergrund
Das Sozialwerk der Hörgeschädigten Berlin e.V. besteht seit 1958. Ausschlaggebend war seinerzeit eine Forderung des Berliner Finanzamtes, gesellige Aktivitäten des Schwerhörigen- Vereins von sozialen und gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu trennen. Das Sozialwerk wurde als gemeinnützig und mildtätig vom Finanzamt für Körperschaften anerkannt und entwickelte sich vom Trägerverein sozialer Maßnahmen zu einem Selbsthilfeverein für schwerhörige und ertaubte Menschen. Sein wichtigstes und seit mehr als 20 Jahren erfolgreiches Projekt ist das HörBIZ. Der ursprüngliche Name Sozialwerk des Schwerhörigen Vereins Berlin e.V. wurde umbenannt in Sozialwerk der Hörgeschädigten Berlin e.V. Das Sozialwerk ist seit über 50 Jahren Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin und arbeitet mit unterschiedlichen Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen sowie Fachstellen zusammen. Weitere Informationen zum HörBIZ finden Sie hier.
Ziele der Aktion 100PLUS zugunsten des HörBIZ Berlin
- Erhalt des Beratungs- und Informationszentrums
- Verbesserung des Beratungsangebots
- Förderung von Projekten, die Hörgeschädigten dabei helfen sollen, ihre Lebenssituation besser zu meistern
HELFEN, DAMIT WIR HELFEN KÖNNEN
HörBIZ Berlin| Was Sie konkret tun können
Beteiligung an der Aktion 100 PLUS | HÖREN VERBINDET! SPENDEN HILFT
Zuwendungsformen im Rahmen der Aktion 100 PLUS
Eine Spende wird zeitnah für einen bestimmten Verwendungszweck aufgewendet
Eine Zustiftung wird dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt. Nur die Zinsen daraus werden für einen bestimmten Verwendungszweck ausgegeben
Wahlmöglichkeiten zwischen Spende und Zustiftung
Zuwendung als Spende (ab 100 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) und/oder
Zuwendung als Zustiftung (ab 1000 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
Wohin die Zuwendungen gehen
Die erzielten Zuwendungen aus den Spenden und Zustiftungen werden im Rahmen unseres Engagements für schwerhörige und ertaubte Menschen, für Projekte zur Aufklärung und Prävention zweckgebunden investiert
Rechenschaftspflicht der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung
Unsere Stiftung wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht Berlin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) beaufsichtigt und geprüft. Das zuständige Finanzamt für Körperschaften Berlin überprüft zudem alle 3 Jahre die Gemeinnützigkeit unserer Stiftung.
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