Häufig verbreitete Irrtümer im Zusammenhang mit Stiftungen

 

Irrtum n°1 | Nur Millionäre können stiften
Falsch! – Stiften kann man schon mit einem kleinen Betrag. Richtig ist: Eine Stiftung gibt nur ihre Zinsen aus, das Vermögen wird nicht angetastet. Deswegen ist es gut, wenn sie ein großes Vermögen hat, das viele Erträge abwirft. Aber schon mit kleinen Summen kann man viel Sinnvolles tun. Außerdem kann man sich mit seinem Geld an einer fremden Stiftung beteiligen oder mit anderen gemeinsam stiften. Die Landesstiftungsbehörden fordern für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung im Schnitt ein Mindestvermögen von 50 000 Euro, um aus Vermögenserträgen nachhaltig Stiftungszwecke zu erfüllen. Eine Treuhandstiftung kann aber auch mit weniger Geld gegründet werden. Im Zweifel ist es bei kleinen Vermögen besser, unter dem Dach einer anderen Stiftung zu beginnen.

Irrtum n°2 | Nur Menschen aus Fleisch und Blut können stiften
Falsch! – Auch Unternehmen, Vereine, Kirchengemeinden und andere juristische Personen können eine Stiftung gründen, wenn ihre jeweilige Satzung das zulässt.

Irrtum n°3 | Stiften ist kompliziert
Falsch! Stifter werden ist nicht schwer: Nach Reformen 1999, 2002, 2007 und 2013 zählt Deutschland zu den stiftungsfreundlichsten Ländern in ganz Europa. Die Zahl der jährlichen Neuerrichtungen stabilisiert sich auf hohem Niveau. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen berät unabhängig und hält im Internet umfangreiche Informationen bereit.

Irrtum n°4 | Um Stifter zu werden, muss man erst mal sterben
Falsch! – Fast 90 Prozent aller neuen Stiftungen der letzten 20 Jahre sind zu Lebzeiten errichtet worden. Das hat den Vorteil, dass der Stifter die Stiftung mit seinem Vorbild prägen kann. Die Mehrheit der Stifter und Stifterinnen engagiert sich selbst in der eigenen Stiftung. Die größte Gruppe von Stiftern und Stifterinnen ist älter als 60 Jahre und überdurchschnittlich häufig ohne Kinder. Richtig ist aber: Stiftungen existieren auch nach dem Tod des Stifters weiter und bewahren sein Lebenswerk und sein Andenken. Darüber hinaus können Stiftungen auch von Todes wegen testamentarisch errichtet oder als Erben eingesetzt werden. Manche Stifter fangen erst einmal klein an und erhöhen später das Vermögen.

Irrtum n°5 | Bei Stiftungen geht es nur um Geld
Falsch! – Richtig hingegen ist: Stiftungen brauchen ein Vermögen, um aus den Erträgen ihre Arbeit zu finanzieren. In erster Linie geht es aber um die Ziele der Stiftung. Und um die Person des Stifters, seine Werte, seine Ideen. Die Stiftung bietet eine Möglichkeit, einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten und diesen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Irrtum n°6 | Stifter wollen nur eines: Steuern sparen
Falsch! – Rund 96 Prozent der Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige Zwecke. Sie fördern das Allgemeinwohl, weshalb sie steuerlich begünstigt sind. Doch nicht vorrangig der Steuervorteil motiviert Stifter, sondern der Wunsch, etwas zu bewegen. Denn wer eine gemeinnützige Stiftung errichtet, trennt sich unwiderruflich von einem Teil seines Vermögens.

Irrtum n°7 | Wenn ich meine Stiftung nicht mehr mag, löse ich sie einfach wieder auf
Falsch! – Bei der Stiftungsgründung geht das Vermögen endgültig in das Eigentum der Stiftung über. Die Auflösung ist nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Behörde möglich. Das Vermögen fällt dann zumeist an eine andere Stiftung oder den Staat. Treuhänderische Stiftungen können zwar unter bestimmten Umständen leichter aufgelöst werden, aber das Vermögen fällt dann an einen anderen gemeinnützigen Träger.

Irrtum n°8 | Stiftungen werden immer auf ewig errichtet
Falsch! – Das Stiftungsrecht ist heute nach allgemeiner Überzeugung nicht ganz so unflexibel, wie häufig gedacht wird. Bei geeigneter Gestaltung ist auch eine Stiftung auf Zeit oder eine Verbrauchsstiftung möglich, bei der das Stiftungsvermögen nach und nach ganz für den Zweck verbraucht wird. Richtig ist: Stiftungen können nicht für ganz kurzfristige oder einmalige Zwecke errichtet werden.

Irrtum n°9 | Stiftungen füllen die Lücke des Staates
Nicht ganz falsch! Aber: Geschätzte 16 bis 17 Milliarden Euro geben deutsche Stiftungen für satzungsgemäße Zwecke aus. Damit können Stiftungen staatliche Leistungen nicht annähernd ersetzen. Wenn der Staat sparen muss, können Stiftungen also nur ganz vereinzelt mit den Erträgen ihres Vermögens einspringen. Auf der anderen Seite ist es Stiftungen möglich, ihre Mittel unabhängig von Politik und Mehrheiten dort einzusetzen, wo sie es für sinnvoll halten, Experimente zu wagen und Innovationen voranzutreiben. Von Stiftungen finanzierte oder betriebene Modellprojekte geben beispielsweise Anhaltspunkte dafür, wie staatliche Mittel zukünftig besser eingesetzt werden können. Trotzdem: Die Grundversorgung gewährleistet der Staat; Stiftungen geben ergänzende Impulse oder setzen besondere Akzente.

Irrtum n°10 | Stiftungen sind demokratisch
Falsch! – Stiftungen haben keine Mitglieder. Bei der Stiftungsgründung legt der Stifter fest, welchem konkreten Zweck das Vermögen gewidmet wird. An diese Festlegung sind die Stiftungsorgane später gebunden. Sie können nur noch darüber entscheiden, wie der Stifterwillen umgesetzt werden soll. Richtig ist aber, dass der Stifter den Organen einen weiten Ermessensspielraum einräumen kann, damit sie flexibel auf Veränderungen reagieren können.

(Quellen: Petra Meyer, Christian Meyn und Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Verlag Bertelsmann-Stiftung, 2. Auflage Gütersloh 2003, Seite 13 ff. | Imagebroschüre des Bundesverband Deutscher Stiftungen, S. 14 f.)

Durch die weitere Nutzung der Website stimmst du der Verwendung von essenziellen, funktionsnotwendigen Cookies zu. Weitere Cookies werden nicht verwendet. Für externe Links können wir keine Verantwortung übernehmen. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen