Komplex: Wer mit Schwerhörigkeit zu tun hat, sieht sich vielen Fragen ausgesetzt. Hier können Selbsthilfeeinrichtungen, wie sie der Deutsche Schwerhörigenbund zum Beispiel anbietet, wertvolle Dienste leisten.

 

Schöne Worte reichen nicht

Margarethe von Witzleben, die Gründerin der Schwerhörigen-Selbsthilfe in Deutschland, kämpfte unermüdlich für ihre Vision, die Situation schwerhöriger und ertaubter Menschen zu verbessern. Sie machte sogar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und verschickte jährlich rund 3000 handgeschriebene Briefe, organisierte Veranstaltungen und Konzerte und vieles mehr.

Das war vor mehr als anderthalb Jahrhunderten. Damals sprach noch niemand über Teilhabe und Gleichberechtigung behinderter Menschen oder gar über Inklusion.

Taube und schwerhörige Menschen, Menschen mit Handicap im Allgemeinen, fanden kaum Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Bildung war fast nicht zu erreichen, was häufig Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Isolation nach sich zog.

Von diesen unsäglichen Zuständen fast schon besessen, ließ sich Margarethe nicht entmutigen und arbeitete beständig weiter an ihrem Ziel. Doch ohne Zuwendungen von Sponsoren und die finanziellen Möglichkeiten, die ihr ihre Herkunft gaben, hätte sie schwerlich so viel bewirken könne.

Unsere Stiftung braucht Sie

Wie Margarethe kommt auch unsere Gemeinschaftsstiftung mit schönen Worten allein nicht weiter! Daher ist Ihre Unterstützung dringend notwendig, um die Vision von Freifrau von Witzleben eines Tages Wirklichkeit werden zu lassen. Denn noch immer gibt es in unserer Gesellschaft Vorurteile und Vorbehalte im Kontext mit Schwerhörigkeit und Ertaubung, auch wenn die Situation im Vergleich zu Margarethes Zeit deutlich besser geworden ist.

Trotzdem ist der Leidensdruck bei vielen Betroffenen nach wie vor hoch: Die Unsicherheit und viele offene Fragen dazu, wie es weitergehen soll, wenn jemand von Schwerhörigkeit oder Taubheit betroffen ist. Sei es, dass es sich um ein Kind handelt, das taub geboren wurde, sei es, dass der Hörverlust ganz plötzlich eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Hörsturz oder einen Schlaganfall.

Das Hörvermögen als Schlüssel zur Kommunikation mit anderen Menschen zu bewahren und zu verbessern, das ist der Kern unserer Vision.

Wenn eines Tages der Umgang mit Behinderung „normal“ geworden ist und ihr kein Stigma mehr anhaftet, dann haben wir und andere Interessenvertretungen, die für diese Sache eintreten, das Ziel erreicht. Doch bis dahin gibt es noch viel zu tun. Vor allem eines: Aufklärung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf Teilhabe. Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und schlägt sich vor allem in diesen Bereichen nieder: Zugang zur Justiz, Bildung, Gesundheit und Wahlrecht. (Weitere Infos: Behindertenrechtskonvention und inklusive Bildung)

Ziele der Aktion 100 PLUS zugunsten des SOZIALFONDS HÖREN (bundesweit)

Projekte, die barrierefreie Kommunikation in Beruf und Gesellschaft konkretisieren

Öffentlichkeitsarbeit, Bsp: Bundesweite Hörmobiltour mit kostenlosen Hörtests

Beratungs-, Sozial- und Informationsdienste

Sozialpolitische Interessenvertretung sowie Engagement für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention


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Sozialfonds Hören | Was Sie konkret tun können
Beteiligung an der Aktion 100 PLUS  | HÖREN VERBINDET! SPENDEN HILFT

Zuwendungsformen im Rahmen der Aktion 100 PLUS
Eine Spende wird zeitnah für einen bestimmten Verwendungszweck aufgewendet
Eine Zustiftung wird dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt. Nur die Zinsen daraus werden für einen bestimmten Verwendungszweck ausgegeben

Wahlmöglichkeiten zwischen Spende und Zustiftung
Zuwendung als Spende (ab 100 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) und/oder

Zuwendung als Zustiftung (ab 1000 Euro) einmalig oder über einen längeren Zeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)

Wohin die Zuwendungen gehen
Die erzielten Zuwendungen aus den Spenden und Zustiftungen werden im Rahmen unseres Engagements für schwerhörige und ertaubte Menschen, für Projekte zur Aufklärung und Prävention zweckgebunden investiert

Rechenschaftspflicht der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung
Unsere Stiftung wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht Berlin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) beaufsichtigt und geprüft. Das zuständige Finanzamt für Körperschaften Berlin überprüft zudem alle 3 Jahre die Gemeinnützigkeit unserer Stiftung.

JETZT MITMACHEN – Hier geht’s  zum Spendenformular

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