Mit Schwerhörigkeit hat man das Glück gleichzeitig dumm, arrogant und oft genug noch nicht ganz nüchtern zu wirken.
(Alexander Görsdorf in ‚Taube Nuss: Nichtgehörtes aus dem Leben eines Schwerhörigen‘) 

 

Schwerhörigkeit ist eine Behinderung, die wegen ihrer Unsichtbarkeit weitgehend unterschätzt wird. Die körperliche Unversehrtheit und die im Vergleich zu gehörlosen Menschen in der Regel gute Sprech- und Lesekompetenz erschweren Außenstehenden ein verstehendes und nachvollziehbares Einfühlen in die Problematik der Schwerhörigkeit. Die Bedeutung des guten Hörens für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist weitgehend unbekannt. Selbst die Betroffenen sind sich über die Folgen ihrer Behinderung oft nicht im Klaren.

Selbsthilfe: Schwerhörige helfen Schwerhörigen

Die Selbsthilfearbeit (Betroffene für Betroffene) ist für Menschen mit einer Höreinschränkung von großer Bedeutung. Denn in der persönlichen Beratung und Aufklärung geht es in erster Linie darum, die Scheu und Verstecktaktik der Betroffenen aufzudecken, um drohende Folgen der Hörschädigung zu verhindern. Dazu zählen Missverständnisse bei der Kommunikation, Konflikte am Arbeitsplatz und in der Partnerschaft, Isolation, Rückzug, Depression u.v.m.

Das persönliche Zeugnis erfahrener und geschulter „Gleichgesinnter“ hat daher eine starke Überzeugungskraft und erweist sich als überaus hilfreich, um Menschen in vergleichbaren Situationen dabei zu unterstützen, Vorbehalte und Hemmungen zu überwinden und Maßnahmen zu ergreifen, die sie auf ihrem weiteren Weg persönlich weiterbringen.

Mit Selbsthilfearbeit Inklusion den Weg ebnen

Inklusion heißt für uns: Alle. Gemeinsam. Selbstverständlich. Immer. Überall.
Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Grafik: Aktion Mensch

 

Ein wichtiges Thema in der Schwerhörigen-Selbsthilfe ist die politische Diskussion um die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Hier besteht ein immenser Nachholbedarf bei den „angemessenen Vorkehrungen“, die Gesellschaft und Privatwirtschaft ergreifen sollten, um die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung bzw. in unserem Fall einer Hörschädigung zu gewährleisten. Denn Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung sind in vielen Lebensbereichen von weit mehr Angeboten ausgeschlossen, als dies allgemein vermutet wird, bzw. können doch nur mit erheblichen Einschränkungen daran teilhaben. − Das betrifft nicht nur den Besuch öffentlicher Vortrags- und Kulturveranstaltungen oder die Aktivität in Sportvereinen. Auch beim Behördengang, Bankgespräch, beim Arzt oder im Krankenhaus, bei der Durchsage am Flughafen, auf Bahnsteigen oder im Bus, vor Gericht oder in der schulischen, betrieblichen oder in universitären Aus- und Fortbildung stehen Hörgeschädigte schnell außen vor und werden akustisch schlicht abgehängt bzw. übergangen.

Angesichts der Tatsache, dass selbst ausgewiesene Sozialpolitiker Barrierefreiheit auf „Rollstuhlgerechtigkeit“ und Hörschädigung auf Gebärdensprache reduzieren, ist die Schwerhörigen-Selbsthilfe gefordert, die Lebenslage, Interessen und Bedürfnisse der Schwerhörigen immer wieder nachdrücklich darzustellen und ins Bewusstsein der Handelnden und der Öffentlichkeit zu rücken.

Trotz aller technischen Errungenschaften wird deutlich: Mit zunehmendem Hörverlust bleiben schwerhörige Menschen in ihrer Kommunikation dauerhaft eingeschränkt. Daher müssen sie für ihre (Wieder-) Eingliederung in das Leben der hörenden Gemeinschaft (Inklusion) entsprechend unterstützt werden. Das fordert auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Seit 2009 gilt sie übrigens auch in Deutschland.

Inklusion bedeutet allgemein und unabhängig von der Art der Behinderung, Barrieren abzubauen, um gleichberechtigte Teilhabe sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

 

Was bedeutet Inklusion konkret für Menschen mit einer Hörschädigung und wie kann sie für diese ermöglicht werden? Das Land Nordrhein-Westfalen ist dieser Frage gemeinsam mit der Universität zu Köln 2013 in einer Studie nachgegangen, deren Ergebnisse Sie hier nachlesen oder herunterladen können. Näheres zum Thema Inklusion allgemein finden Sie unter

Tipps für die Kommunikation mit Schwerhörigen

Auf der Seite des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) finden viele Informationen zum Thema. Für jene, die sich in das Thema Schwerhörigkeit erst einlesen müssen, hat der DSB die Ratgeberbroschüre „Hörschädigung – Was kann ich dagegen tun?“ entwickelt, die als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.

Rein visuell nähern sich „Die Hörboten“ dem Kommunikationsproblem zwischen schwerhörigen und gut hörenden Menschen. Die einzelnen Video-Clips zeigen, wie Sie von Schwerhörigen am besten verstanden werden. Sie können die Kurzfilme online sehen oder eine DVD ordern.

In jedem Fall hilfreich für Schwerhörige sind zum Beispiel diese inklusiven Maßnahmen und technischen Einrichtungen:

  • eine zugewandte, artikulierte Sprechweise
  • Assistenzsysteme für daheim (z.B.) optisch signalisierende Türsprech- und Alarmanlagen , Rauchmeldeanlagen
  • geeignete technische Höranlagen im öffentlichen Raum (Induktionsanlagen)
  • optische Anzeigen alternativ zu Lautsprecherdurchsagen
  • Untertitel in Filmen oder Schriftdolmetscher zum Mitlesen statt Mithören
  • Informationen zu neuen Hörsystemtechnologien auf der Seite des Deutschen Schwerhörigenbund e.V.

INFO

In den letzten dreißig Jahren sind neben dem Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) einige neue Verbände der Hörgeschädigten-Selbsthilfe entstanden. Das hat neue Impulse gegeben und neue Akzente gesetzt. Der DSB, dessen Arbeit auf Margarethe von Witzleben zurückgeht, ist aber nach wie vor die Organisation mit dem breitesten Beratungs- und Selbsthilfeangebot und die einzige mit einer konsequenten sozialpolitischen Präsenz auf lokaler, Landes- und Bundesebene.
http://www.schwerhoerigen-netz.de

 

 

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