Der Stiftungszweck der Margarethe von Witzleben Gemeinschaftsstiftung ist die bundesweite Förderung von Initiativen, Einrichtungen und Projekten, die auf das Wohl schwerhöriger und ertaubter Menschen gerichtet ist.

 

Stiftungszweck und Zuwendungsmöglichkeiten

Vielleicht liegt Ihnen das Thema Hören ebenso am Herzen wie uns? Vielleicht haben Sie selbst erfahren, wie es ist, nach einem Leben in fast völliger Stille wieder besser hören zu können und möchten sich fortan in diesem Bereich einbringen? Oder vielleicht haben Sie ein Familienmitglied oder einen Freund, der von Schwerhörigkeit oder einer Ertaubung betroffen ist?

Warum auch immer Sie sich für unsere Stiftung interessieren und unser Engagement unterstützen wollen: Sie können bei der Margarethe von Witzleben Gemeinschaftsstiftung davon ausgehen, dass Ihre Zuwendung oder Zustiftung in das Stiftungsvermögen im Sinne unseres Leitgedankens in konkrete Vorhaben einfließen wird.

Unter dem Dach unserer Gemeinschaftsstiftung können

  • rechtlich unselbstständige Stiftungen
  • Stiftungsfonds
  • sowie selbständige Stiftungen errichtet und betreut werden. Dabei muss stets dem Stiftungszweck Rechnung getragen werden.

Der Stiftungszweck wird erfüllt durch

  • finanzielle Zuwendungen an den Deutschen Schwerhörigenbund (DSB, Bundesverband) und/oder seine rechtlich selbstständigen Untergliederungen (DSB-Regionalvereine)
  • sonstige steuerbegünstigte Vereine oder andere steuerbegünstigte Organisationen, die hörgeschädigte Personen betreuen oder deren Interessen vertreten, um ihre Situation zu verbessern
  • die Förderung von Projekten für Hörgeschädigte bzw. von wissenschaftlichen Arbeiten zur Situation von Hörgeschädigten
  • die Finanzierung stiftungseigener Projekte der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung

Stiften heißt, Vermögen dauerhaft, über Generationen hinweg, dem gewünschten Zweck zuzuführen. Stiften heißt aber auch, besondere Leistungen im Sinne des Gemeinwohls zu würdigen. Als deutliches Zeichen der Verbundenheit mit den Zielen der Margarethe von Witzleben Gemeinschaftsstiftung.

 

Sie können unsere Stiftung unterstützen durch ein/e

  • Spende (wird zweckgebunden und projektbezogen eingesetzt)
  • Zustiftung (erhöht das Grundstockvermögen einer Stiftung, Geld oder Sachleistungen wie Immobilien, siehe dazu auch Sozialfonds Hören)
  • Zustiftung in unseren bundesweiten Sozialfonds Hören gemeinsamen sowie Erhalt des HörBiZ Berlin gemeinsam mit anderen
  • Testament (Näheres im Abschnitt Erben und Schenken)
  • Vermächtnis (ein bestimmter Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne Rechtsnachfolger zu werden) sowie durch
  • treuhänderische Verwaltung Ihrer unselbstständigen Stiftung durch unsere Gemeinschaftsstiftung

Das haben Stifter/Zustifter von ihren Zuwendungen an uns

  • Sie werden über die Ergebnisse Ihres stifterischen Handelns informiert (Jahresbericht)
  • Sie stiften Nutzen ohne eigenen Verwaltungsaufwand zu haben. Ihr persönliches Engagement wirkt über Generationen hinweg
  • Unsere Gemeinschaftsstiftung kann auf Wunsch die Verwaltung Ihrer Stiftung übernehmen
  • Das Stiften bringt Ihnen steuerliche Vorteile
  • Sie werden zu repräsentativen Veranstaltungen unserer Gemeinschaftsstiftung sowie zu jenen des Deutschen Schwerhörigenbundes eingeladen

Helfen Sie mit, dass unsere Stiftung weiterwachsen kann, damit wirksamer als bisher, die Situation der Schwerhörigen und Ertaubten verbessert werden kann. Für weitere spezielle Fragen steht Ihnen das Stiftungskuratorium gerne zur Verfügung.

Satzung der Margarethe von Witzleben Gemeinschaftsstiftung  (PDF)

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