Förderadressaten

  • Deutscher Schwerhörigenbund e.V. und/oder seinen rechtlich selbständigen Untergliederungen
  • Andere bestehende gemeinnützige Einrichtungen, die zum Wohle schwerhöriger und ertaubter Menschen tätig sind
  • Einrichtungen oder Projektgruppen, deren Arbeit nachweislich darauf ausgerichtet ist, die Situation schwerhöriger und ertaubter Menschen in der Bundesrepubik Deutschland zu verbessern
  • Individuen, beispielsweise Wissenschaftler, Schüler und Studenten, die sich für die Ziele der Stiftung einsetzen
  • Hörgeschädigte die Schwierigkeiten haben, entspechende Ausbildungsstellen oder geeignete schulische Einrichtungen zu besuchen