Förderadressaten
- Deutscher Schwerhörigenbund e.V. und/oder seinen rechtlich selbständigen Untergliederungen
- Andere bestehende gemeinnützige Einrichtungen, die zum Wohle schwerhöriger und ertaubter Menschen tätig sind
- Einrichtungen oder Projektgruppen, deren Arbeit nachweislich darauf ausgerichtet ist, die Situation schwerhöriger und ertaubter Menschen in der Bundesrepubik Deutschland zu verbessern
- Individuen, beispielsweise Wissenschaftler, Schüler und Studenten, die sich für die Ziele der Stiftung einsetzen
- Hörgeschädigte die Schwierigkeiten haben, entspechende Ausbildungsstellen oder geeignete schulische Einrichtungen zu besuchen
Förderkriterien der Stiftung zum Download, PDF-Dokument-Dokument, 63 KB