Voraussetzungen und Vorteile einer Stiftung

Stiften heißt Vermögen dauerhaft einem von Ihnen gewünschten Zweck widmen.

Dieses Vermögen muss grundsätzlich in seinem Bestand erhalten bleiben. Nur seine Erträge dürfen zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden.

Eine Stiftung hat weder Mitglieder noch Gesellschafter und kann so dem Stifterwillen gemäß sehr flexibel handeln. Dieses Handeln unterliegt der staatlichen Aufsicht.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die bundesweite Förderung von Initiativen, Einrichtungen und Projekten, die auf das Wohl schwerhöriger und ertaubter Menschen gerichtet sind.

Die Gemeinschaftsstiftung will das stifterische Engagement möglichst vieler Personen bündeln.

Sie gibt Personen und Einrichtungen die Möglichkeit,zur Verbesserung der Situation der Schwerhörigen und Ertaubten beizutragen, indem sie Zustiftungen in das Stiftungsvermögen leisten oder die Errichtung und Betreuung von treuhänderischen Stiftungen, Stiftungsfonds und selbstständigen Stiftungen in die Obhut der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschafsstiftung geben.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Finanzielle Zuwendungen an den Deutschen Schwerhörigenbund (Bundesverband) und/oder seine rechtlich selbstständigen Untergliederungen, sonstige steuerbegünstigte Vereine oder andere steuerbegünstigte Organisationen,die hörgeschädigte Personen betreuen oder deren Interessen vertreten, um ihre Situation zu verbessern
  • Förderung von Projekten für Hörgeschädigte bzw. von wissenschaftlichen Arbeiten zur Situation von Hörgeschädigten
  • Finanzierung stiftungseigener Projekte der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung