Erben und schenken

Wollen Sie, dass der Staat auch noch erbt?
Rechtzeitige Vorsorge schützt vor Überraschungen.

Viele ältere Menschen, besonders ohne nahe Angehörige, wissen oft nicht, wie man durch Testamente oder andere letztwillige Verfügungen gezielte Vererbungen sicherstellt. Das ist umso wichtiger, wenn Vermögen und/oder Grundbesitz vorhanden ist. Denn, wenn keine Verfügungen vorliegen, erbt nicht selten der Staat. Kaum bekannt ist ausserdem, dass bereits zu Lebzeiten solche Verfügungen steuerliche Vorteile bringen können, z.B. wenn man bestimmte Summen spendet oder gar einer Stiftung als sogenannte Zustiftung zukommen lässt.

Stiftungen als Erben und Vermächtnisnehmer

Stiftungen können auch durch Verfügungen von Todes wegen errichtet und z.B. in der Obhut der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung verwaltet werden als:

  • treuhänderische Stiftung
  • Stiftungsfond oder als
  • selbstständige Stiftung

Bei speziellen Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an das Stiftungskuratorium.Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular