Helfen Sie mit, dass unsere Stiftung weiter wachsen kann, damit wirksamer als bisher, die Situation der Schwerhörigen und Ertaubten verbessert werden kann. Für weitere spezielle Fragen steht Ihnen das Stiftungskuratorium gerne zur Verfügung.
Mit der Möglichkeit durch Zustiftungen in Stiftungsfonds bzw. Unselbstständige Stiftungen in der treuhänderischen Verwaltung der Gemeinschaftsstiftung können bestimmte Zwecke mit dem Namen des Stifters verbunden werden.
Stiften heißt, Vermögen dauerhaft, über Generationen hinweg, dem gewünschten Zweck zu widmen.
Würdigung der besonderen Leistung im Sinne des Gemeinwohls und als deutliches Zeichen der Verbundenheit mit den Zielen der Gemeinschaftsstiftung.