Spenden und Stiften

Helfen Sie mit, dass unsere Stiftung weiter wachsen kann, damit wirksamer als bisher, die Situation der Schwerhörigen und Ertaubten verbessert werden kann. Für weitere spezielle Fragen steht Ihnen das Stiftungskuratorium gerne zur Verfügung.

Die Stiftung kann unterstützt werden durch:

  • Zustiftungen
  • Testamente
  • Legate (Vermächtnisse)
  • Spenden

Nutzen für den Stifter durch:

  • Stifter stiften Nutzen ohne eigenen Verwaltungsaufwand. Ihr persönliches Engagement wirkt über Generationen hinweg.
  • Jeder Stifter, auch Unternehmen, können ihren Namen mit einer Stiftung verbinden.
  • Die Gemeinschaftsstiftung würdigt Ihr Engagement als Stifter.
  • Sie infomiert regelmäßig über Stand und Erfolg Ihres stifterischen Handelns.
  • Die Gemeinschaftsstiftung kann die Stiftungsverwaltung übernehmen.

Mit der Möglichkeit durch Zustiftungen in Stiftungsfonds bzw. Unselbstständige Stiftungen in der treuhänderischen Verwaltung der Gemeinschaftsstiftung können bestimmte Zwecke mit dem Namen des Stifters verbunden werden.

Stiften heißt, Vermögen dauerhaft, über Generationen hinweg, dem gewünschten Zweck zu widmen.

Würdigung der besonderen Leistung im Sinne des Gemeinwohls und als deutliches Zeichen der Verbundenheit mit den Zielen der Gemeinschaftsstiftung.