Helfen Sie uns helfen

Tragen Sie mit dazu bei,dass die Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung wachsen kann.

In der Gemeinschaft liegt die Stärke.

Auch mit wenig können Sie etwas bewirken.

Spenden

Sie können uns über unser Online-Spendenformular einen Bankeinzugsauftrag erteilen. Diese Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.

Zum Online-Spendenformular bei der Bank für Sozialwirtschaft

Möchten Sie auf herkömlichen Wege spenden, freuen wir uns über Ihre Spende auf unser Konto:

Spendenkonto 3 243 500
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00

Spendenkonto 141 0068877
Berliner Sparkasse
BLZ 100 500 00

Reihen Sie sich ein in die Stifter- und Spendergemeinschaft der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung.

Sie bestimmen, was mit Ihrer Spende oder gar Zustiftung geschehen soll.

Sie entscheiden ob Sie ein bestimmtes Projekt unterstützen möchten oder Ihr Geld im Sinne der Stiftungssatzung verwendet sehen wollen.

Sollten Sie sich sogar für eine Zustiftung entscheiden,dann wird Ihr Geld dauerhaft angelegt. Die Erträge daraus werden dann dem Stiftungszweck zugeführt und das auf Dauer regelmäßig.

Damit tragen Sie dazu bei, dass die Gemeinschaftsstiftung wachsen kann und Ihr Geld auf Dauer gut angelegt wird.

Sie können das einmalig, aber auch regelmäßig tun, zum Beispiel monatlich/halbjährlich/jährlich.

Am Besten Sie erteilen eine Einzugsermächtigung oder noch besser, verwenden unser Online-Spendenformular.

Sie haben die Wahl. Gerne beraten wir Sie. Informieren Sie sich auch über steuerliche Vorteile des Stiftens.

Was will die Stiftung mit Ihrem Geld tun?

Je nach Verwendungszweck (Spende/Zustiftung) wird das Geld

  1. als Spende für den Verwendungszweck voll ausgegeben oder
  2. als Zustiftung dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt und die Zinsen daraus für den Verwendungszweck ausgegeben.

Das Stiftungskuratorium entscheidet über die Verwendung. Folgende Vorhaben möchte das Kuratorium künftig mit Ihrer Hilfe unterstützen:

  • Verbesserung der Kommunikation Hörgeschädigter
  • Unterstützung der Interessenvertretung des Deutschen Schwerhörigenbundes
  • Schwerhörige und Ertaubte in Schule,Studium und Beruf (berufliche Weiterbildung)
  • Beratungs-, Sozial- und Informationsdienste
  • Schwerhörige im Alter